Kein deutsches Quellenbesteuerungsrecht für eine Altersrente an einen in Kanada ansässigen Rentenempfänger:FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 7.10.2021 - 2 K 39/21
Die Frage eines bestehenden deutschen Quellenbesteuerungsrechts für Altersrenten an einen in Kanada ansässigen Rentenempfänger hat sich zu einem Dauerstreitthema in der Finanzrechtsprechung entwickelt und ein Ende ist nicht in Sicht. Das FG Mecklenburg-Vorpommern hat mit dem Urteil v. 7.10.2021 - 2 K 39/21 (rkr.), NWB JAAAI-01331, eine weitere Wegmarkierung gesetzt. Die Ursachen für die scheinbar nicht enden wollenden gerichtlichen Auseinandersetzungen liegen vor allem in den abkommensrechtlichen Besonderheiten des Art. 18 DBA Kanada 2001, der bei der Besteuerung von Ruhegehältern vom OECD-Musterabkommen stark abweichende Formulierungen aufweist, die seitens der Finanzverwaltung nicht immer zutreffend gewürdigt werden. Im Folgenden soll auf die tragenden Ausführungen in dem Urteil des FG Mecklenburg-Vorpommern und ergänzend auf Gesichtspunkte näher eingegangen werden, die einem deutschen Quellenbesteuerungsrecht für die Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung an einen in Kanada ansässigen Rentenbezieher ebenfalls entgegenstehen können.