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Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Hamburg

Die Themen Open Science, Open Access und Open Data werfen viele Fragen auf, wie z.B.

  •  Muss ich jetzt meine Forschung öffentlich machen?
  •  Muss ich meine wertvollen Daten wirklich frei zur Verfügung stellen?
  •  Wem gehören überhaupt Forschungsdaten? Wo kann ich sie sicher speichern?
  •  Wie sieht es mit dem Schutz der Persönlichkeitsrechte und dem Datenschutz aus?
  •  Kann ich offene Daten einfach verwenden? Was muss ich beachten? 
  •  Gelten im Internet andere Regeln als bei gedruckten Publikationen?
  •  Die Verlage verlangen Geld für Open Access Publikationen - wer zahlt die Gebühren?

Diese und andere Fragen lassen sich in den seltensten Fällen einfach und pauschal beantworten. Deshalb bieten Ihnen die Hochschulen bei Fragen zu Open Science, Open Access und Open Data, Forschungsdaten und Forschungsinformationen eine kompetente persönliche Beratung. Wenden Sie sich bitte an die für Ihre Institution zuständige Einrichtung, Kontaktdaten bzw. Links zu den jeweiligen Angeboten haben wir in der untenstehenden Liste der Einrichtungen zusammengefasst.

 

Die Universitätsbibliothek berät die Angehörigen der Technischen Universität Hamburg zu allen Fragen rund um Open Access, Urheberrecht und Forschungsdaten.

Ansprechpartner an der HafenCity Universität Hamburg

Ansprechpartner_innen an der Hochschule für Musik und Theater Hamburg

Ansprechpartnerin für Open Access, Open Science, Forschungsdatenmanagement und Forschungsinformation:

Beate Anspach
beate.anspach(at)hfbk.hamburg.de

Webseite: www.hfbk-hamburg.de/de/projekte/hamburg-open-science/

Webseite: https://www.uke.de/forschung/open-access/index.html

ANSPRECHPARTNER:

Open Access
    Friederike Wille, f.wille(at)uke.de
    Rainer Floigl, floigl(at)uke.de

Forschungsinformationssystem
    Christian Tolasch c.tolasch(at)uke.de

Forschungsdatenmanagement
     Dr. Marcus Wurlitzer, m.wurlitzer(at)uke.de
     https://www.uke.de/forschung/open-access/open-access-forschungsdatenmanagement/index.html

 

Autorenrechte für Open Access

Wie können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf größtmögliche Zugänglichkeit ihrer Publikationen hinwirken? Dieser Frage sowie der Thematik rund um Autorenrechte bei wissenschaftlichen Zweitveröffentlichungen widmete sich der Referent Thomas Hartmann vom Leibniz-Institut für Informationsstrukturen, Karlsruhe im Rahmen des Workshops am 20.10.2020, organisiert von der HCU und der HAW Hamburg.

In einem Überblick zu Beginn stellte Thomas Hartmann Chancen und Grenzen unterschiedlicher Publikationswege für Open Access vor. Dabei wurde deutlich: Urheberrechte sind die Rechte der wissenschaftlichen Autoreninnen und Autoren.

Nach dem Impulsvortrag hatten die Teilnehmenden noch die Möglichkeit, ihre Fragen zu stellen, worauf sie achten sollten, um Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden, und ihre bisherigen Erfahrungen mit dem Urheberrecht beim Publizieren diskutieren.

Der Vortrag wurde aufgezeichnet und kann hier eingesehen werden.

Die Fragen und Antworten, die während der Diskussion entstanden sind, wurden protokolliert und sind hier verfügbar.

Literaturhinweise

Till Kreutzer, Henning Lahmann, Ina Kaulen

Rechtsfragen bei Open Science

Ein Leitfaden

Die Digitalisierung ermöglicht eine offene Wissenschaft (Open Science). Diese hat viele Aspekte, insbesondere den freien Zugang zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen und Materialien (Open Access), transparente Begutachtungsverfahren (Open Peer Review) oder quelloffene Technologien (Open Source). Das Programm Hamburg Open Science (Laufzeit 2018–2020) unterstützt unter anderem den Kulturwandel in der Wissenschaft. In diesem Kontext entstand der nun vorliegende Leitfaden, der das rechtliche Umfeld greifbar machen soll.

Der Leitfaden erarbeitet die betroffenen Rechtsgebiete zunächst systematisch. Im zweiten Teil werden rechtliche Fragen zu Open Science beantwortet, die direkt aus den Universitäten und Bibliotheken kommen. So gelingt eine praxisnahe Aufbereitung und Vermittlung. Autoren des Leitfadens sind Dr. Till Kreutzer, Partner der Kanzlei iRights.Law, und deren wissenschaftlicher Mitarbeiter Henning Lahmann. Die vorliegende zweite, vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage ist unter Mitarbeit von Dr. Ina Kaulen, Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky, entstanden.
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2. AUFLAGE:

Nach seiner ersten Veröffentlichung (Erstauflage hier verfügbar) im Jahr 2019 liegt der Band hiermit nun in einer 2., überarbeiteten und erweiterten Auflage vor.

AUCH ALS EPUB FÜR MOBILE ENDGERÄTE zum kostenfreien Herunterladen und Weiterverbreiten unter "Frei verfügbarer Volltext".

Angaben zur Veröffentlichung
Frei verfügbar als Volltext (Lizenz: CC BY 4.0)

DOI: dx.doi.org/10.15460/HUP.211

 

Rechtskompendium

Till Kreutzer, Henning Lahmann

Rechtsfragen bei Open Science

Ein Leitfaden

Die Digitalisierung ermöglicht eine offene Wissenschaft (Open Science). Diese hat viele Aspekte, insbesondere den freien Zugang zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen und Materialien (Open Access), transparente Begutachtungsverfahren (Open Peer Review) oder quelloffene Technologien (Open Source). Das Programm Hamburg Open Science will offene Wissenschaft am Forschungsstandort Hamburg unterstützen. Der in diesem Kontext entstandene Leitfaden soll das rechtliche Umfeld greifbar machen.

Der Leitfaden erarbeitet die betroffenen Rechtsgebiete zunächst systematisch. Im zweiten Teil werden rechtliche Fragen zu Open Science beantwortet, die direkt aus den Universitäten und Bibliotheken kommen. So gelingt eine praxisnahe Aufbereitung und Vermittlung.

Angaben zur Veröffentlichung
Frei verfügbar als Volltext (Lizenz: CC BY 4.0)

DOI: dx.doi.org/10.15460/HUP.195

Die auch im Volltext verfügbaren Häufigen Rechtsfragen bei Open Science und die Antworten dazu in gesonderter Darstellung.

 

 

Aktualisierte Fassung des Kodex "Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" der DFG

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat den Kodex "Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" in einer aktualisierten Fassung verabschiedet.

Mit der Sicherung Ihrer Forschungsdaten in einem Forschungsdatenrepositorium Ihrer Hochschule erfüllen Sie insbesondere folgende Forderungen:

Zitat: Leitlinie 13 - Herstellung von öffentlichem Zugang zu Forschungsergebnissen (Erläuterungen)
"Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit, Anschlussfähigkeit der Forschung und Nachnutzbarkeit hinterlegen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, wann immer möglich, die der Publikation zugrunde liegenden Forschungsdaten und zentralen Materialien – den FAIR-Prinzipien („Findable, Accessible, Interoperable, Re-Usable“) folgend – zugänglich in anerkannten Archiven und Repositorien. Einschränkungen können sich im Kontext von Patentanmeldungen mit Blick auf die öffentliche Zugänglichkeit ergeben. Sofern eigens entwickelte Forschungssoftware für Dritte bereitgestellt werden soll, wird diese mit einer angemessenen Lizenz versehen."

Zitat: Leitlinien 17 - Archivierung (Erläuterungen)
"Wenn wissenschaftliche Erkenntnisse öffentlich zugänglich gemacht werden, werden die zugrunde liegenden Forschungsdaten (in der Regel Rohdaten) – abhängig vom jeweiligen Fachgebiet – in der Regel für einen Zeitraum von zehn Jahren zugänglich und nachvollziehbar in der Einrichtung, wo sie entstanden sind, oder in standortübergreifenden Repositorien aufbewahrt. In begründeten Fällen können verkürzte Aufbewahrungsfristen angemessen sein; die entsprechenden Gründe werden nachvollziehbar beschrieben. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Datum der Herstellung des öffentlichen Zugangs."

Link zu Informationen bei der DFG