Die Regulierung von Verhalten stellt den primären modus operandi des Rechts dar. Das Recht verbietet, gebietet oder erlaubt Personen zu handeln oder dies zu unterlassen und schreibt ihnen für entsprechende Verfehlungen verschiedene Formen von Verantwortung zu. Daher mag es überraschen, dass sich im deutschen Recht keine Legaldefinition einer Handlung findet.