Insbesondere bei Beschäftigten mit niedrigem Einkommen fällt die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung oftmals geringer aus als gewünscht. Mit der Einführung des § 100 EStG, der sog. Geringverdienerförderung, wird die betriebliche Altersversorgung speziell für diese Personengruppe gefördert. In der Praxis ergeben sich regelmäßig Fragestellungen bezüglich der konkreten Umsetzung der Geringverdienerförderung mit Hinblick auf die Voraussetzungen und die steuerlichen Folgen - sowohl aus Arbeitnehmer- als auch aus Arbeitgebersicht.