Vorteilsausgleichung bei Widerruf und Rücktritt?

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Autor/in:
Beteiligte Personen:
  • Knops, Kai-Oliver
  • Bamberger, Heinz Georg
  • Hölzle, Gerrit
Verlag/Körperschaft:
Springer
Erscheinungsjahr:
2015
Medientyp:
Text
Beschreibung:
  • Im Recht des Schadensersatzes nach den §§ 249ff. BGB gilt seit Langem das Prinzip der sog. „Vorteilsausgleichung“, auch kurz Vorteilsausgleich genannt. Dabei handelt es sich um eine Anrechnung von Vorteilen auf den Schadensersatzanspruch, die durch das schädigende Ereignis selbst hervorgerufen wurden. Dort geht es um Fallkonstellationen, in denen die zum Schaden führende Handlung Maßnahmen oder Ereignisse auslöst, die ihrerseits den Schaden des Betroffenen mindern oder sogar dessen Vermögen mehren. Neuerdings wird das im Schadensrecht schon vor Inkrafttreten des BGB bekannte Instrument der Vorteilsausgleichung von der Rechtsprechung auf Fälle des Widerrufs und damit für Altfälle auf die einschlägigen Rückabwicklungsvorschriften der §§ 346ff. BGB ausgedehnt, was rechtsdogmatisch nicht nur ein Novum darstellt, sondern die Arithmetik dieses Normgefüges und des Vertragsrechts insgesamt bei Rückabwicklung entscheidend zu verändern droht.
Lizenz:
  • info:eu-repo/semantics/closedAccess
Quellsystem:
Forschungsinformationssystem der UHH

Interne Metadaten
Quelldatensatz
oai:www.edit.fis.uni-hamburg.de:publications/bd6f1288-f348-499f-b397-268a1744cdc3