Mit der Herleitung einer prinzipiengeleiteten und normativ-wettbewerbsökonomisch fundierten Konzeptionierung der Grundfreiheiten der Union zeigt die Untersuchung auf, dass die geltende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu den Grundfreiheiten als Beschränkungsverbote und Marktzugangsrechte, so sie auch im europarechtlichen Schrifttum kontrovers diskutiert wird, funktional-systemisch theoretisch fundiert und für die heutigen Anforderungen der Praxis konkretisiert werden kann. Begründet wird damit die Notwendigkeit, die Möglichkeit und der theoretisch-praktische „Mehrwert“ einer rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen „Fundierung“ der Judikatur des Gerichtshofs zu den Grundfreiheiten im Kontext der Werte- und Wirtschaftsverfassung der Europäischen Union, im Sinne eines autonomen European Law & Economics Ansatzes. Insoweit möchte die Untersuchung einen Beitrag zur Fortschreibung des theoretischen Fundaments der für den europäischen Integrationsprozess zentralen Grundfreiheiten leisten, welcher der kasuistischen sowie forensischen Praxis als hilfreicher Baustein dienen mag.