CETA an der Leine des Bundesverfassungsgerichts:zum schmalen Grat zwischen Ultra-vires-Kontrolle und Ultra-vires-Handeln

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Erscheinungsjahr:
2017
Medientyp:
Text
Beschreibung:
  • 1. Die Verfahren über die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

    2. Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung werden nach Maßgabe der Gründe abgelehnt.

    Das vorliegend besprochene Urteil des BVerfG kann nur insoweit überzeugen, als die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hinsichtlich der vorläufigen Anwendung von CETA im Ergebnis angesichts der drohenden Nachteile für die europäische Außenwirtschaftspolitik abgelehnt werden. Demgegenüber sind die in diesem Kontext angestellten Überlegungen des Gerichts zur Wahrscheinlichkeit von Ultra-vires-Akten der EU sowie zur Möglichkeit einer Berührung der Verfassungsintensität schon rechtsdogmatisch nicht überzeugend. Gleiches gilt für die sich hieran anknüpfenden Auflagen des BVerfG an die Bundesregierung, welche überdies logischen Herausforderungen ausgesetzt sind. Insgesamt stellt die Entscheidung damit aus der Perspektive des Gebots einer funktionsorientierten und verantwortungsvollen Rechtsprechung leider ein Negativbeispiel dar.
  • 1. Die Verfahren über die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

    2. Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung werden nach Maßgabe der Gründe abgelehnt.

    Das vorliegend besprochene Urteil des BVerfG kann nur insoweit überzeugen, als die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hinsichtlich der vorläufigen Anwendung von CETA im Ergebnis angesichts der drohenden Nachteile für die europäische Außenwirtschaftspolitik abgelehnt werden. Demgegenüber sind die in diesem Kontext angestellten Überlegungen des Gerichts zur Wahrscheinlichkeit von Ultra-vires-Akten der EU sowie zur Möglichkeit einer Berührung der Verfassungsintensität schon rechtsdogmatisch nicht überzeugend. Gleiches gilt für die sich hieran anknüpfenden Auflagen des BVerfG an die Bundesregierung, welche überdies logischen Herausforderungen ausgesetzt sind. Insgesamt stellt die Entscheidung damit aus der Perspektive des Gebots einer funktionsorientierten und verantwortungsvollen Rechtsprechung leider ein Negativbeispiel dar.
Lizenz:
  • info:eu-repo/semantics/closedAccess
Quellsystem:
Forschungsinformationssystem der UHH

Interne Metadaten
Quelldatensatz
oai:www.edit.fis.uni-hamburg.de:publications/2347d632-28bd-48f2-9c28-1b5958cf27b7