Die staatliche Verwaltung ist in den meisten Industriestaaten kein zentraler Gegenstand der verfassungsmäßigen Normierung der politischen Ordnung. In einigen Verfassungen wird zwar Bezug auf den öffentlichen Dienst oder die Verwaltung genommen, doch diese Erwähnungen beschränken sich meist auf spezifi sche Regelungen wie beispielsweise die Garantie des Rechtes aller Staatsangehörigen auf Anstellung im öffentlichen Dienst, formale Regeln für die Berufung auf hohe Positionen in der Ministerialverwaltung oder die Garantie der Kontrolle von Verwaltungen durch Gerichte und Ombudspersonen.