Die Fluktuation von Mitarbeitern stellt eine der zentralen Herausforderungen für Unternehmen im 21. Jahrhundert dar. Die fortschreitende Globalisierung und Digitalisierung wirkt sich auch auf die Betriebszugehörigkeitsdauer von Mitarbeitenden aus. Eine größere Mobilität der Arbeit und ein hohes Arbeitsangebot ermöglichen häufigere Wechsel des Arbeitgebers. Durch den Fachkräftemangel lassen sich vakant gewordene Stellen meist nur mit einem umfangreichen Bewerbungsaufwand nachbesetzen. Der Aufbau einer für Bewerber attraktiv wirkenden Arbeitgebermarke ist aus diesen Gründen genauso wichtig wie die Implementierung von Anreizsystemen und Mitarbeitervorteilen, den sog. Corporate Benefits. Auch der Gesetzgeber erkennt die Relevanz des sich im Wandel befindlichen Arbeitnehmermarktes und reagiert seinerseits mit der steuer- und SV-rechtlichen Flankierung neuester Trends zur Steigerung der Attraktivität von Arbeitgebern. Um Arbeitnehmern eine Flexibilisierung der Lebensarbeitszeit zu ermöglichen und berufliche Auszeiten oder den Vorruhestand finanzieren zu können, rücken aus diesem Grund Wertguthaben in den Fokus der Arbeitgeber. Der vorliegende Beitrag setzt einen Schwerpunkt auf den Steuerstundungseffekt, der sich bei der Führung eines Wertguthabens ergibt.