Pandemiebedingte Kurzarbeit stellt Unternehmen und Arbeitnehmer im Umgang mit Zeitwertkonten vor völlig neue Herausforderungen. So ergeben sich u.a. steuer- und sozialversicherungsrechtliche Fragen in Bezug auf Einbringungen von Kurzarbeitergeld bzw. Arbeitgeberzuschüssen in Zeitwertkonten und die Auflösung von Wertguthaben in einer existenzbedrohenden Notlage.