Übertragung von Wertguthaben auf die DRV Bund:Abruf- und Ankündigungsfristen

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Erscheinungsjahr:
2021
Medientyp:
Text
Schlagworte:
  • Betriebswirtschaftslehre
  • Unternehmensberatung
  • Sozialrecht
  • Gesetzliche Rentenversicherung
Beschreibung:
  • Zweifellos liegt es im Interesse von Arbeitnehmern, dass angespartes Wertguthaben bei der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erhalten bleibt. § 7f SGB IV ermöglicht in diesem Fall die Übertragung von Wertguthaben auf den Folgearbeitgeber oder die DRV Bund. In der betrieblichen Praxis kommen Fragestellungen im Hinblick auf Verwendungszwecke, Abruf- und Ankündigungsfristen gegenüber dem Folgearbeitgeber und der DRV Bund auf, wenn ein Wertguthaben auf die DRV Bund übertragen und keine Wertguthabenvereinbarung mit dem neuen Arbeitgeber abgeschlossen wurde.
Lizenz:
  • info:eu-repo/semantics/closedAccess
Quellsystem:
Forschungsinformationssystem der UHH

Interne Metadaten
Quelldatensatz
oai:www.edit.fis.uni-hamburg.de:publications/5ee0d2d5-ab8c-4992-ac7a-5ebe342a7e26