Anmerkung zur Entscheidung des BGH, Beschluss vom 24.06.2015, XII ZB 273/13:Zu einer Personenstandssache auf Berichtigung des Familiennamens im Geburtenregister: Personalstatut eines 1984 geborenen Kindes mit zwei Staatsangehörigkeiten ; Nachprüfbarkeit der Entscheidung des Beschwerdegerichts im Rechtsbeschwerdeverfahren