Anmerkung zum Urteil des OLG Frankfurt vom 07.02.2012 (3 U 307/10) Zu den Risikoausschlüssen Gefahren eines Dienstes und Ehrenamtes in der Privathaftpflichtversicherung und zur Bindungswirkung eines Anerkenntnisses nach Verweigerung des Deckungsschutzes