Der Einfluss der Rechtsform auf die betriebliche Altersvorsorge einer am Kapital beteiligten Führungskraft:Gesellschafter-Geschäftsführer und Mitunternehmer im Vergleich
Die Sozialversicherung gliedert sich in Deutschland in fünf unabhängige Versicherungszweige. Neben der Kranken- und Unfallversicherung sowie der Arbeitslosen- und Pflegeversicherung gehört auch die Absicherung des Lebensstandards im Alter durch die gesetzliche Rentenversicherung zu den assekurierten Risiken. Die Mitgliedschaft ist obligatorisch für sämtliche Erwerbstätige in Deutschland, die den Arbeitnehmerstatus erfüllen. Selbstständige Unternehmer, Gesellschafter einer PersGes. oder beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer KapGes. sind in der Regel von der Sozialversicherungspflicht befreit. Die Absicherung der beschriebenen Risiken muss im Rahmen einer privaten Versicherung vorgenommen werden. Im Hinblick auf die Alterssicherung gewinnt aus diesem Grund die betriebliche Altersvorsorge an Bedeutung. Der vorliegende Beitrag analysiert die steuerrechtliche Behandlung einer Pensionszusage zugunsten einer am Kapital beteiligten Führungskraft und fokussiert sich hierbei auf die Unterschiede zwischen Mitunternehmer und Gesellschafter-Geschäftsführer. Auf Basis dieser Betrachtung lässt sich analysieren, inwiefern die Rechtsform einen Einfluss auf die steuerlich flankierte Ausgestaltung einer betrieblichen Altersvorsorge nimmt.