Der Einfluss des Sozialversicherungsstatus auf die Altersabsicherung einer Führungskraft:Leitende Angestellte und beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer im Vergleich
Beschäftigte, die in Deutschland Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit gem. § 19 EStG erzielen, unterliegen der Sozialversicherungspflicht. Im Rahmen der Verbeitragung in den Zweigen der Sozialversicherung erfolgt auch die Absicherung des Lebensstandards im Rentenalter durch die gesetzliche Rentenversicherung. Die gesetzliche Rente bildet in der Regel einen signifikanten Anteil der Alterssicherung eines deutschen Arbeitnehmers ab. Personen in Führungsverantwortung, die auch am Kapital des Unternehmens beteiligt sind und einen beherrschenden Einfluss auf unternehmerische Entscheidungen nehmen können, sind von der Sozialversicherungspflicht befreit. Ihre Altersabsicherung muss durch die betriebliche oder private Altersvorsorge gewährleistet werden, sofern nicht der Erlös aus dem Verkauf der Unternehmensanteile zur Absicherung des Lebensstandards im Alter aufgewandt wird. Der folgende Beitrag analysiert die Möglichkeiten der Altersabsicherung eines leitenden Angestellten und vergleicht sie mit denen einer sozialversicherungsfreien Führungskraft der Höhe nach.