Die Übernahme und Zuordnung von Risiken hat einen erheblichen Einfluss auf die Bestimmung des angemessenen Verrechnungspreises. Die Finanzverwaltung hat hierzu in dem BMF-Schreiben v.14.7.2021 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungs-preise) erstmals angewiesen, dass hierbei der Risikokontrollansatz zu beachten ist, wonach die Risikozuordnung nach den übernommenen Personalfunktionen und der finanziellen Risikotragfähigkeit zu erfolgen hat. Hierbei ergeben sich zahlreiche Zweifelsfragen und einige Problembereiche aus der Sicht der Steuerpflichtigen. Unter anderem ist fraglich, ob der Risikokontrollansatz dem Fremdvergleichsgrundsatz immer gerecht wird und der Steuerpflichtige eine Gegenbeweismöglichkeit hat