Aufgrund einer steigenden Anzahl von Studienbewerber*innen, die oft den Umfang freier Studienplätze übersteigt, stehen Universitäten vor der Herausforderung, unter den Bewerber*innen die „geeignetsten“ auszuwählen. Diese Auswahl darf nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Dezember 2017 nicht allein auf Grundlage der Hochschulzugangsberechtigungsnote getroffen werden. An der Leuphana Universität Lüneburg haben Studienbewerber*innen auf ein das Fach Mathematik beinhaltendes Lehramtsstudium daher die Möglichkeit, u. a. durch das Absolvieren eines Mathematiktests Zusatzpunkte im Auswahlprozess zu sammeln und hier durch ihre Chancen auf einen Studienplatz zu erhöhen.