Die Reichweite des Vorrangs des Unionsrechts wird in der Literatur zumeist im Hinblick auf Grenzfälle, in denen die Mitgliedstaaten den Vorranganspruch nicht akzeptieren (könnten), beleuchtet. Daneben bietet die dynamische Entwicklung der Rechtsprechung des EuGH in anderen Fällen jedoch ausreichend Material für die Frage, wie weit der Gerichtshof den Vorrang des Unionsrechts versteht und auch durchsetzt. Dieser Beitrag gibt Denkanstöße für die Frage, wann der vermeintliche bloße Anwendungsvorrang zumindest faktisch zum Geltungsvorrang wird.