Die steuerliche Berücksichtigung der Aufwendungen für die betriebliche oder berufliche Nutzung der häuslichen Wohnung ist ein Dauerstreitthema zwischen den Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung. Das zeigt die diesbezügliche mittlerweile umfangreiche Finanzrechtsprechung insbesondere zum häuslichen Arbeitszimmer. Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 (JStG 2022) soll es in diesem Bereich zu einer „Modernisierung“ des Abzugs kommen. Geplant sind steuerliche Erleichterungen bei der Abziehbarkeit der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer und bei der Homeoffice-Pauschale einschließlich deren Verstetigung ab dem VZ 2023. Die daraus resultierenden jährlichen Steuermindereinnahmen werden im Gesetzentwurf mit 1,4 Mrd. € beziffert. Allerdings sind hier auch Steuerverschärfungen vorgesehen und die Neuerungen tragen in Teilen Züge eines Nichtanwendungsgesetzes zur jüngeren BFH-Rechtsprechung. Der Beitrag befasst sich mit der näheren Analyse der geplanten Neuerungen durch das JStG 2022 in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b und 6c EStG-E.