Deutsches Quellenbesteuerungsrecht für eine Altersrente an einen in Kanada ansässigen Rentenempfänger:Kritische Analyse einer neuen Entscheidungstetralogie
Das FG Mecklenburg-Vorpommern hat in den vergangenen Jahren eine regelrechte Achterbahnfahrt bei seiner Rechtsprechung zum deutschen Quellenbesteuerungsrecht für Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung an in Kanada ansässige Empfänger hingelegt. [1] In der neuen Entscheidungstetralogie v. 17.1.2022 - 3 K 93/19, v. 19.1.2022 - 3 K 156/19, v. 14.2.2022 - 3 K 90/19 und v. 16.2.2022 - 3 K 160/19 geht das FG Mecklenburg-Vorpommern erneut von einem deutschen Quellenbesteuerungsrecht für Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung an in Kanada ansässige Empfänger aus. Die nicht enden wollenden gerichtlichen Auseinandersetzungen haben ihre Ursache vor allem in den abkommensrechtlichen Besonderheiten des Art. 18 DBA Kanada 2001. Im Folgenden werden die Entscheidungen kritisch analysiert, denn die Ausführungen des Finanzgerichts vermögen nach Auffassung des Verfassers nicht zu überzeugen.