Die OECD-Verrechnungspreisleitlinien (= OECD-VPL)enthal-ten an mehreren Stellen (Rz. 1.13, 3.55, 4.8) den Hinweis, dasses sich bei der Verrechnungspreisbestimmung um keine exakteWissenschaft handelt und es viele Situationen gibt, in denenauch die am besten geeignete Verrechnungspreismethode zu ei-ner Bandbreite von Fremdvergleichswerten führt. Dies wirdauch vom deutschen Gesetzgeber so gesehen (s.§1 Abs. 3aSatz1AStG i.d.F.des AbzStEntModG). Gleichzeitig normiertder Gesetzgeber,dass die Bandbreiteeinzuengen ist, wenn Un-terschiede bei der Vergleichbarkeit der Fremdvergleichswerte be-stehen. Hierbei ist unter bestimmten Voraussetzungen auf dieInterquartilsmethode zurückzugreifen, derenAnwendung jedochmit einigen Zweifelsfragen verbunden ist, auf die im folgendenBeitrag näher eingegangen werdensoll.