In diesem Beitrag wird das Verhältnis von der Speziellen BWL Personalwirtschaft zum Arbeitsrecht im Zeitverlauf fokussiert. Räumlich beschränkt sich diese Erörterung auf Deutschland bzw. den deutschsprachigen Raum. Zeitlich sind vorrangig die letzten drei Jahrzehnte Gegenstand der Betrachtung. Hierzu wird zuerst die Verankerung des Arbeitsrechts in der Personalwirtschaftslehre als Wissenschaft erörtert. Es folgt eine empirische Analyse einer einschlägigen Fachzeitschrift. Mit einem Fazit schließt der Beitrag.