Neufassung des Auslandstätigkeitserlasses für die Steuerfreistellung von bestimmten Arbeitsnehmereinkünften aus Nicht-DBA-Staaten

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Autor/in:
Erscheinungsjahr:
2022
Medientyp:
Text
Schlagworte:
  • Auslandsaufenthalt
  • Steuervergünstigung
  • Einkommensteuer
  • Steuerbelastung
  • Entwicklungshilfe
  • Doppelbesteuerung
Beschreibung:
  • Arbeitnehmereinkünfte aus DBA-Staaten werden in Deutschland bei der Einkommensteuer regelmäßig unter Progressionsvorbehalt steuerfrei gestellt. Bei Arbeitnehmereinkünften aus Nicht-DBA-Staaten erfolgte bisher eine vergleichbare Steuerbefreiung durch den sog. Auslandstätigkeitserlass (ATE).[2] Das BMF hat mit Datum vom 10.6.2022 einen neugefassten ATE herausgegeben,[3] der das bisherige BMF-Schreiben vom 31.10.1983 zur steuerlichen Behandlung von Arbeitnehmereinkünften bei Auslandstätigkeiten ersetzt. Das neue BMF-Schreiben vom 10.6.2022 enthält im Vergleich zum bisherigen ATE einige Aktualisierungen und Anpassungen an die neuere Rechtsprechung. Erstmalig wird dort auch eine Mindestbesteuerung mit aufgenommen, nach der eine 10 %ige durchschnittliche Steuerbelastung der Arbeitnehmereinkünfte im ausländischen Tätigkeitsstaat als Voraussetzung für die inländische Steuerbefreiung der betreffenden Einkünfte aus dem Nicht-DBA-Staat vom BMF gefordert wird. Der nachfolgende Beitrag analysiert den Regelungsgehalt des neugefassten ATE, der in der Praxis immer wieder Anwendungsprobleme und Zweifelsfragen hervorruft.
Lizenz:
  • info:eu-repo/semantics/restrictedAccess
Quellsystem:
Forschungsinformationssystem der UHH

Interne Metadaten
Quelldatensatz
oai:www.edit.fis.uni-hamburg.de:publications/aabffee1-9778-4e59-9bd9-6a37fdaa8d53