Das Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz – GEIG) verpflichtet zahlreiche große Unternehmen mit Immobilienbesitz spätestens zum 1.1.2025 mindestens eine Ladesäule auf ihrem Firmengelände zu errichten. Nicht selten stellt sich die Frage, welche bilanziellen und steuerrechtlichen Konsequenzen sich ergeben, sofern die Ladesäulen dann auch genutzt werden sollen. Der Beitrag stellt die bilanz- und steuerrechtlichen Grundsätze dar und weist auf mögliche Fallstricke hin.