In diesem Beitrag wird mit der „Ambulanten Sozialpsychiatrie“ (ASP) eine Leistungsform zur sozialen Teilhabe nach § 76 SGB IX, wie sie in Hamburg angeboten wird, skizziert. Vor dem Hintergrund gerechtigkeitstheoretischer Ansätze wird daraufhin diskutiert, inwieweit es durch diese gelingen kann, die soziale Teilhabe psychisch erkrankter Menschen zu fördern sowie deren Selbstbestimmung und Verwirklichungschancen zu erhöhen. Mit der Philosophie und insbesondere dem „Behinderungsverständnis“ der Konvention über die Rechte behinderter Menschen der Vereinten Nationen (UN-BRK) und dem international diskutierten gerechtigkeitstheoretischen Ansatz des Capabilities Approach (CA) stehen zwei Modelle zur Verfügung, vor deren Hintergrund die diesbezügliche Wirkung der Leistungsform bewertet werden kann.