Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky
Erscheinungsjahr:
2014
Medientyp:
Text
Schlagworte:
610 Medizin, Gesundheit
44.62 Allgemeinmedizin
44.72 Rechtsmedizin
Leichenschau
Hausarzt
Hamburg
ddc:610
Leichenschau
Hausarzt
Hamburg
Beschreibung:
In Deutschland sind alle niedergelassenen Ärzte gesetzlich zur Durchführung der Leichenschau verpflichtet. Vom Leichenschauarzt werden wichtige Entscheidungen getroffen, die nicht nur im Interesse des Verstorbenen und seiner Angehörigen, sondern darüber hinaus auch im allgemein-gesellschaftlichen Interesse von großer Bedeutung sind. Dies betrifft z.B. die Diagnose Tod und die Feststellung der Todesursache und die Klassifizierung der Todesart. Die praktische Durchführung und damit die Qualität der ärztlichen Leichenschau wurden wiederholt an Hand von Einzelfällen kritisch beurteilt. Dies betrifft insbesondere den ambulanten Bereich. Ziel der Arbeit ist es, bestehende Unsicherheiten und Schwachstellen zu erkennen und zu beschreiben, um somit eine Grundlage für lösungsorientierte Ansätze für z.B. ärztliche Fortbildungen zu schaffen. Hypothese/Fragestellung •Nicht alle Ärzte sind für die Leichenschau aus- und/oder weitergebildet worden. •Wichtige Untersuchungsschritte zur Feststellung von Hinweisen auf eine nichtnatürliche Todesart, der Todesursache und Vorerkrankungen werden unvollständig durchgeführt (z.B. Inspektion des vollständig entkleideten Leichnams, Inspektion der Augenbindehäute). •Todesbescheinigungen werden teils Durchführen einer vollständigen Leichenschau durchgeführt. •Die leichenschauenden Ärzte fühlen sich in der Durchführung der Leichenschau bzw. der Klassifizierung der Todesart durch Angehörige oder die Polizei beeinflusst. Methodisches Vorgehen Befragung aller niedergelassenen hausärztlich tätigen Internisten, Allgemeinmediziner, Hausärzte und Palliativmediziner sowie der in diesen Praxen tätigen Ärzte in Weiterbildung in Hamburg mittels eines standardisierten schriftlichen Fragebogens.