Optimierung der rechtsmedizinischen Untersuchung von Kindern aus zahnärztlicher Sicht vor dem Hintergrund des Verdachtes auf Vernachlässigung und/oder körperlicher Misshandlung
Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky
Erscheinungsjahr:
2012
Medientyp:
Text
Schlagworte:
Dental Neglect
Vernachlaessigung
Kindesmisshandlung
610 Medizin, Gesundheit
44.72 Rechtsmedizin
ddc:610
Beschreibung:
Im Institut für Rechtsmedizin der Universität Hamburg werden jährlich etwa 300 Kinder mit Verdacht auf eine Vernachlässigung oder Misshandlung von Jugendämtern, Polizei, Kinderkrankenhäusern und anderen sozialen Einrichtungen vorgestellt. Die hohe Verantwortung die dem Rechtsmediziner beim Einleiten diagnostischer und therapeutischer Schritte zukommt, ist durch die Objektivierung des Gesundheitszustandes des Kindes zu unterstützen. Bis zu 75% der Zeichen körperlicher Gewalt gegen Kinder sind im Bereich des Kopfes zu finden. Daher sollte das Wissen eines Facharztes der Zahnheilkunde routinemäßig in das differenzialdiagnostische Kalkül mit einbezogen werden. Auch die aktuelle Literatur zur Kindesmisshandlung beschreibt einen Zusammenhang pathologischer zahnmedizinischer Befunde und einer möglichen Kindeswohlgefährdung. Durch die Implementierung eines zahnmedizinischen Befundbogens in die klinisch-rechtsmedizinische Ambulanz zeigte sich eine deutliche Zunahme in der Dokumentation von zahnmedizinischen Befunden. Hierbei deutete sich eine Korrelation zwischen klinischen Verdachtsmomenten einer Vernachlässigung oder Misshandlung und dem intraoralen Befund an. Diese Ergebnisse entsprechen den Daten der aktuellen internationalen Literatur und bekräftigen den Bedarf einer interdisziplinären Ergänzung der klinisch-rechtsmedizinischen Untersuchung von Kindern um kinderzahnmedizinische Aspekte. Durch die standardisierte zahnmedizinische Befunderhebung ist es gelungen die Aussagekraft und Genauigkeit der rechtsmedizinischen Befunderhebung zu verbessern und dadurch eine Objektivierung des Gesundheitszustandes des Kindes zu erreichen.