Erhebung eines Ist-Zustandes der rechtsmedizinischen Versorgungssituation von Gewaltopfern nordwestlich von Hamburg

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Autor/in:
Beteiligte Person:
  • Püschel, Klaus (Prof.Dr.)
Verlag/Körperschaft:
Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky
Erscheinungsjahr:
2012
Medientyp:
Text
Schlagworte:
  • Klinische Rechtsmedizin
  • Häusliche Gewalt
  • Sexuelle Gewalt
  • regionale rechtsmedizinische Versorgung
  • Pinneberg
  • Norderstedt
  • Itzheoe
  • 610 Medizin, Gesundheit
  • 44.72 Rechtsmedizin
  • Hamburg / Institut für Rechtsmedizin Hamburg
  • Gewaltopfer
  • niedrigschwellige Versorgung von Gewaltopfern
  • Gewaltopferambulanz
  • ddc:610
  • Hamburg / Institut für Rechtsmedizin Hamburg
  • Gewaltopfer
  • niedrigschwellige Versorgung von Gewaltopfern
  • Gewaltopferambulanz
Beschreibung:
  • Von Gewalt betroffene Personen sehen in den meisten Fällen zunächst von einer Anzeige bei der Polizei ab. Gerade hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, die Geschädigten zu erkennen und vorerst auch ohne polizeiliche Meldung optimal versorgen und beraten zu können. In Hamburg ist diese Versorgung durch eine ambulante Untersuchungsstelle am Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf gewährleistet, die sich v.a. durch das niedrigschwellig angelegte Konzept auszeichnet. Es bestand der Verdacht, dass dieses niedrigschwellige Konzept das Opferhilfenetzwerk sowie Geschädigte auf regionaler Ebene nur bedingt erreicht. Exemplarisch wurden hierzu regionale Gebiete (Elmshorn, Pinneberg, Norderstedt, Itzehoe) nordwestlich von Hamburg (aufgrund ihrer geographischen Nähe und guten infrastrukturellen Anbindung an Hamburg, sowie der langjährigen Kooperation zwischen den Ermittlungsbehörden der Bezirke und dem Hamburger IfR ausgewählt) hinsichtlich ihrer bestehenden rechtsmedizinischen Versorgungsstruktur untersucht. Das Untersuchungskollektiv bestand aus 310 Akten rechtsmedizinisch körperlicher Untersuchungen geschädigter und beschuldigter Personen der Jahre 2000 bis 2009. Trotz einer vergleichsweise geringen, vorselektierten Stichprobe (bedingt durch Auftraggeber), konnten die Arbeitshypothesen bestätigt werden. Demnach wurden u.a. in den genannten Gebieten rechtsmedizinische Untersuchungen mehrheitlich nur durchgeführt, wenn eine polizeiliche Anzeige des Deliktes vorlag. Die in Anspruch genommenen Dienstleistungen beschränkten sich überwiegend auf Untersuchungen von (meist weiblichen) Geschädigten, vornehmlich bei Sexualdelikten. Die untersuchten Personen befanden sich größtenteils im jüngeren und mittleren Lebensalter. Um eine Verbesserung der Versorgungssituation zu erzielen, sollte den Forderungen des BMFSFJ sowie den Empfehlungen der WHO nachgekommen werden und in regionalen Gebieten flächendeckend niedrigschwellige Versorgungsangebote für Gewaltopfer etabliert werden. Den rechtsmedizinischen Instituten sollte dabei, durch Einbindung in die regionalen Netzwerkstrukturen, eine Schlüsselrollezukommen.
Lizenzen:
  • http://purl.org/coar/access_right/c_abf2
  • info:eu-repo/semantics/openAccess
  • No license
Quellsystem:
E-Dissertationen der UHH

Interne Metadaten
Quelldatensatz
oai:ediss.sub.uni-hamburg.de:ediss/4675