Auf europäischer Ebene macht sich die Bundesregierung die Forderung der Bankenlobby zu eigen und will das Widerrufsrecht entgegen der bisherigen Rechtslage bei der anstehenden Überarbeitung der Verbraucherkreditrichtlinie (CCD) strikt auf ein Jahr begrenzen – und zwar gerade auch wenn im Vertrag ganz wesentliche Angaben fehlen oder falsch sind, insbesondere der Verbraucher über sein Widerrufsrecht nur unzureichend, verwirrend oder auch gar nicht informiert wurde.