Das Arbeits(schutz-)recht ist für die Qualität von Arbeitsverhältnissen relevant, indem es neben inhaltlichen Maßstäben auch Instrumente der Gestaltung von Arbeitsverhältnissen bereitstellt. Für die Arbeitszeit ist neben dem Arbeitszeitgesetz auf der europäischen Ebene die Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EC für die betriebliche Arbeitszeitgestaltung maßgeblich. Die dort genannten Ziele und Inhalte sind für die Mitgliedsstaaten rechtlich bindend. Optional räumt die Richtlinie – wie auch das Arbeitszeitgesetz – den Mitgliedsstaaten auf Ebene der Sozialpartner (Tarifparteien) einen begrenzten Spielraum zur weiteren Ausgestaltung der Arbeitszeit ein, wodurch nationale, branchenspezifische und wirtschaftliche Bedürfnisse Berücksichtigung finden sollen. Dieser verhandelbare Ausgleichszeitraum, welcher zur Ermittlung der durchschnittlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit der Arbeitnehmer dient, stellt neben einigen anderen Regelungen im Arbeitsrecht eine Flexibilisierung dar, mit dem ggf. auch ein Unter-schreiten des vorgesehenen Mindeststandards ermöglicht wird. In diesem Beitrag wird in folgenden Schritten vorgegangen: Zuerst wird der in der Europäischen Arbeitszeitrichtlinie bzw. dem Arbeitszeitgesetz formulierte Ausgleichszeitraum für das Überschreiten der zulässigen Arbeitszeiten erläutert. In einem zweiten Schritt wird die sozioökonomische Perspektive auf das Arbeitsrecht als eine geeignete Grundlage für die empirische Forschung skizziert. In einem dritten Schritt werden Ergebnis-se der bisherigen Analyse vorgestellt. Mit einem Fazit endet der Beitrag.