Zweifellos befinden sich die europäischen Rentensysteme derzeit in einem umfassenden Veränderungsprozess. Im gegenwärtigen institutionellen Wandel sticht die zunehmende Gewichtung von "Eigenverantwortung" und sogenannten privaten Renten hervor. Dabei bleiben grundlegende normative Ansprüche europäischer Wohlfahrtsstaaten unverändert: Neben der Armutsvermeidung sollen "adequate and sustainable pensions for all" (EC-Report 2006) realisiert werden. Allerdings unterscheiden sich Alterssicherungssysteme in ihrem Vermögen, Armutsvermeidung, angemessene Renten und Nachhaltigkeit zu verwirklichen (Hill 2007). Dies liegt daran, dass europäische Wohlfahrtsstaaten verschiedene Rentensysteme hervorbrachten, die bestimmen, wie Renten berechnet und finanziert und welche Tätigkeiten rentenrechtlich anerkannt werden.