Neuerungen bei immateriellen Vermögenswerten:Anzeigepflicht, DEMPE-Funktionskonzept und Preisanpassungsklausel (Teil I)

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Erscheinungsjahr:
2021
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  • Immaterielle Vermögenswerte nehmen im Zuge der Globalisierung und Digitalisierung eine immer größere Bedeutung im Wirtschaftsleben ein. Sie eignen sich innerhalb einer multinational tätigen Unternehmensgruppe auch zum Zwecke der internationalen Steuerplanung durch die problemlose Verlagerbarkeit über die nationalen Steuerhoheitsgrenzen hinweg (abgesehen von evtl. zur Anwendung kommenden steuerlichen Entstrickungstatbeständen). Für die Finanzverwaltungen sind immaterielle Werte oft nicht oder nur schwer "sichtbar" im Rahmen von steuerlichen Außenprüfungen. Immaterielle Werte nehmen deshalb bei der Verrechnungspreisprüfung eine besondere Rolle und Stellung ein, sind aber zugleich für die am Verrechnungspreissachverhalt Beteiligten mit erheblichen Bewertungsproblemen behaftet. Der Gesetzgeber hat vor kurzem für schwer zu bewertende immaterielle Werte eine Anzeigepflicht bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen eingeführt und die immaterielle Werte betreffenden Verrechnungspreisvorschriften durch das AbzStEntModG (BGBl. I 2021, 1259) neu geregelt und durch das ATADUmsG (BGBl. I 2021, 2035) noch geringfügig modifiziert. Der folgende Beitrag befasst sich näher mit diesen Neuerungen. Dieser Beitrag wird im folgenden Heft fortgesetzt.
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Forschungsinformationssystem der UHH

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oai:www.edit.fis.uni-hamburg.de:publications/68a4248d-3d34-47ec-b0a2-47ed7951b73a