ls der COVID-19-Ausbruch sich zu einer offiziellen Pan- demie ausweitete, stand unsere Rechtsordnung vor der Grundfrage, wie der Schutz vor einer auch lebensgefähr- lichen Infektion unter einer weithin fehlenden Fakten- kenntnis mit den Grundrechten ausgeglichen werden soll- te. Bekanntlich war insbesondere ein so nie dagewesener Lockdown die möglicherweise wiederkehrende Antwort. Vor allem wissenschaftlichen Erkenntnissen und Inno- vationen ist es zu verdanken, dass wir unsere Freiheit heu- te mit deutlich abgeschwächten Schutzmaßnahmen wie- der ausleben können. Schon in der dunklen Anfangszeit der Pandemie waren Hoffnungsschimmer in Deutschland insbesondere einer international viel beachteten Obdukti- onsserie zu entnehmen, die unter der Federführung von Prof. Dr. med. Klaus Püschel am Institut für Rechtsme- dizin des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) entstanden war1 . Durch die Anordnung systema- tischer Obduktionen2 corona-assoziierter Todesfälle nach § 25 Abs. 1, 4 S. 2 IfSG konnten Erkenntnisse hinsichtlich der Pathologie und dem spezifischen Gewebetropismus des SARS-CoV-2-Virus gewonnen werden3 . Sie führten u. a. zu einer intensivierten Thromboembolieprophylaxe bei der Behandlung von COVID-19-Erkrankten. Risikofaktoren für einen schwerwiegenden Krankheitsverlauf wurden erkannt4 , was spezifischere Schutzmaßnahmen für vulne- rable Personengruppen denkbar werden ließ. Dieser sog. Hamburger Weg wurde im NUM, dem später vom Bun- desministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zur akademischen Pandemieabwehr gegründeten deutschen Netzwerk Universitätsmedizin als vorbildhaft empfunden; seine deutschlandweite Etablierung als Mittel der seit 2020 angestrebten pandemic preparedness wurde untersucht und zum Ziel erklärt5 . Sind wir dementsprechend gut für die uns nun nicht mehr nur theoretisch erscheinende nächste Pandemie aufgestellt? Werden wissenschaftliche Höchstleistungen erneut zügig so- wohl Menschenleben als auch Freiheitsrechte schützen? Lei- der ist hier zu zeigen, dass die pandemic preparedness im Kon- text der Obduktion auch aus Rechtsgründen bisher fehlt. Zunächst wird die Rechtsgrundlage der Amtsobduktion und ihre Evolution im Pandemieverlauf vorgestellt (I.). Es wird verdeutlicht, welche Hürden einer bundesweit überzeugen- den Obduktionspraxis im Pandemiekontext entgegenstehen (II.). Dies führt dazu, die Reichweite der zulässigen Amtsobduktion zu analysieren und zu bewerten (III.). Daraus sind Schlussfolgerungen zu ziehen, die den tatsächlichen, aber auch rechtlichen Handlungsbedarf umreißen (IV.).